Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB **
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Gastronomiebedarf

Alle Erzeugnisse und Produkte, die zur Durchführung eines gastronomischen Betriebes typischerweise benötigt werden, lassen sich unter dem Oberbegriff Gastronomiebedarf zusammenfassen. Dazu gehören auch verwendete Rohstoffe und Lebensmittel, wenn sie in speziellen Gebinden oder Einheiten vertrieben werden, die vom Umfang her den Bedarf eines normalen Haushaltes übersteigen.