Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB **

Verhaltenskodex - Code of Conduct

Vorwort

Der Verhaltenskodex der Plock Holding GmbH ist eine Zusammenfassung von Verhaltensregeln in unserer Unternehmensgruppe. Er richtet sich an die Geschäftsleitung und alle Mitarbeitenden. Hier werden Werte und Grundsätze aufgeführt, die sowohl intern als auch extern gegenüber unseren Geschäftspartnern verbindlich gelten.

Unternehmensleitung

Die Geschäftsleitung der Plock Unternehmensgruppe sieht sich in der Pflicht
  • ökonomisch
  • sozial und
  • umweltbewusst
zu handeln.
 
Dazu gehört, dass geltende Gesetze und Richtlinien eingehalten und aktiv an der Weiterentwicklung der Unternehmen gearbeitet wird, ohne sich auf Kosten anderer Vorteile zu verschaffen.
 

Für folgende Bereiche haben wir in unserer Unternehmensgruppe Leitlinien formuliert:
 
  • Fairer Wettbewerb
  • Standards der Kommunikation und Zusammenarbeit
  • Bestechung und Korruption, Geschenke und Vorteile
  • Spendenwesen
  • Geldwäsche
  • gesetzliche Bestimmungen
  • Datenschutz
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Arbeitsbedingungen
  • Diskriminierungsverbot

Umsetzung

Die Unternehmensleitung leitet alle erforderlichen Schritte ein, um die hier genannten Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen in allen Geschäftsbereichen umzusetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen, die Einhaltung des Verhaltenskodex regelmäßig zu kontrollieren. Jeder Mitarbeiter kann sich in diesem Zusammenhang jederzeit mit Fragen und Hinweisen an die Geschäftsleitung wenden.
 
Wang im Juli 2023,
die Geschäftsleitung
 

Fairer Wettbewerb

Unser Geschäftsbetrieb erfolgt auf Basis der freien Marktwirtschaft. Geschäftliche Entscheidungen werden im Interesse des Unternehmens getroffen, unter Vermeidung von wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und anderen Unternehmen.

Standards der Kommunikation und Zusammenarbeit

Sowohl die Kommunikation intern unter Mitarbeitenden als auch extern mit Kunden, Lieferanten und anderen am Unternehmen Interessierten soll offen und tolerant als auch geprägt durch Respekt für den anderen stattfinden. Manipulation, Einschüchterung oder auch Vertuschung wird nicht geduldet.

Ebenso sind die Respektierung von Menschenrechten sowie die Einhaltung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit eine wesentliche Grundlage für eine Zusammenarbeit.

Eine unserer Stärken ist die gemeinsame Ideenfindung zur Verbesserung unserer Leistungen und Produkte für unsere Kunden. Die Zusammenarbeit im Unternehmen muss dennoch stets bestehende Leitlinien, Richtlinien und Vorschriften einhalten.

Wird im Rahmen der Tätigkeit von Mitarbeitenden gegen unsere Festlegungen verstoßen, können von der Unternehmensleitung disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden.

Bestechung und Korruption, Geschenke und Vorteile

Bestechung und Korruption wird in unserem Haus nicht geduldet. Zur Vorbeugung  dient die  Transparenz im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Behörden. Mitarbeitenden ist es untersagt, Gefälligkeiten oder Geschenke anzunehmen bzw. zu erteilen, um z.B. Aufträge zu erzielen.

Jedem Beschäftigten  im Unternehmen muss klar sein, dass Verstöße gegen geltende Anti-Korruptionsgesetze zu drastischen Folgen sowohl für das Unternehmen als auch dem Mitarbeitenden führen kann, wie z.B. hohe Geldbußen, zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten, Sperrung bei Auftragsvergaben und nicht zuletzt arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Spendenwesen

Die Unternehmensgruppe unterstützt Organisationen durch Sach- und Geldspenden. Diese Organisationen befinden sich überwiegend in unserem näheren Umfeld und tragen zum Gemeinwohl bei, wie z.B. diverse Sportvereine oder dienen einem sozialen Zweck, z.B. Tafeln. Über vergebene Spenden werden entsprechende Aufzeichnungen geführt.

Spenden an politische Parteien, Amtsträger oder Beamte  erfolgen grundsätzlich nicht.

Geldwäsche

Kriminell erworbenes Geld darf nicht in den normalen Wirtschaftskreislauf. Wir handeln stets unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften. Im internationalen Warenverkehr achten wir auf geltende Sanktionen. Transaktionen, die auf Geldwäsche hindeuten, sind sofort der Geschäftsleitung mitzuteilen.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Unternehmensgruppe beachten die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen sie tätig sind. Auch von Lieferanten und Geschäftspartnern erwartet die Unternehmensgruppe dies.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz

Die Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für nicht öffentlich zugängliche Informationen über Kunden und andere Vertragspartner. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

Das Datengeheimnis nach DSGVO ist einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Das Datengeheimnis besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort.

Umwelt- und Klimaschutz

Uns ist bewusst, dass unsere Geschäftstätigkeit überwiegend  auf dem Handel mit  Einmalprodukten  für die tägliche Hygiene basiert.  Wir achten darauf, dass sowohl bei der Herstellung als auch bei Transport und Lagerung alle hiervon ausgehenden Auswirkungen für die Umwelt und das Klima so gering wie möglich gehalten werden.

Arbeitsbedingungen

Wir sind der Überzeugung, dass faire Arbeitsbedingungen die Basis für wirtschaftliches Wachstum sind. Dazu gehören neben grundsätzlich unbefristeten Arbeitsverträgen eine angemessene und existenz-sichernde  Entlohnung, ein wertschätzender Führungsstil,  Kollegialität und Toleranz. Seit Bestehen der Unternehmen arbeiten wir in Normalzeit, Überstunden sind eine  Ausnahme und Arbeit nach Feierabend wird grundsätzlich nicht angeordnet. Unsere Mitarbeitenden müssen nach Feierabend, an Wochenenden oder während des Urlaubs nicht für die Firma erreichbar sein.

Diskriminierungsverbot

Diskriminierung von Mitarbeitenden und Dritten wird nicht geduldet. Einstellungen, Vergütungen oder Kündigungen erfolgen frei von Diskriminierung. Das Unternehmen tritt insbesondere sexuellen oder verbalen Belästigungen entschieden entgegen.

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