40 Prozent der Unfälle im Handwerk der Gebäudereinigung passieren durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen. Doch besonders im reinigenden Gewerbe gilt es auch unser größtes Organ, die Haut, entsprechend zu schützen. Der Schutz der Beschäftigten sollte im Zentrum eines jeden Unternehmerinteresses stehen. Dabei hilft eine Gefährdungsbeurteilung und die Einhaltung strikter Regeln. Es gilt das Gefahrenpotenzial zu ermitteln, um den Wert der Gebäude zu erhalten und Krankheiten bei Beschäftigten zu vermeiden.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt – mit System zum Erfolg
Die Prävention in Sachen Arbeitsschutz muss vom kleinsten Unternehmen bis zum Großkonzern konsequent geregelt sein. Diese komplexe Aufgabe reicht von der eindeutigen Benennung Verantwortlicher, einer klaren Zielsetzung bis hin zur Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit.
Mögliche Gefahren sind meist folgender Art:
- mechanisch
- elektrisch
- chemisch
- physikalisch
- biologisch
Die Organisation einer schnellen ersten Hilfe und Rettung ist dabei genauso wichtig wie eine Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Giftstoffe und die Beachtung des großen Gefahrenfeldes „Stolpern, Rutschen, Stürzen“. Selbstverständlich birgt jeder Arbeitsort in der Gebäudereinigung noch einmal ein ganz spezifisches Risiko mit sich. Die Glas- und Fassadenreinigung unterliegt anderen Hürden als die Industrie- oder Verkehrsmittelreinigung, die Desinfektion und Schädlingsbekämpfung oder die Reinigung in medizinischen Einrichtungen. Die Berufsgenossenschaft BAU gibt ganz genaue Auskünfte, welche Maßnahmen in welchen Bereichen zu ergreifen sind und wo spezielle Unterweisungen geregelt sind. Nutzen Sie entsprechende Vorlagen, Formulare und Muster, um Ihren Betrieb effektiv zu organisieren.
Typische Hautkrankheiten vermeiden
Der Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen in Form von Reinigungsmitteln unterliegt gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Ob mit oder ohne spezifische Gefahrensymbole bzw. Hinweisen auf den Gebindeetiketten: Eine Gefahr (z.B. Hauterkrankungen) kann prinzipiell von vielen Reinigungsmitteln ausgehen. Das Tragen eines Atemschutzes ist jedoch meist nicht erforderlich. Der „Produkt-Code“ auf dem Artikel beinhaltet alle notwendigen Informationen bezügl. der Gefährdung und den Maßnahmen bei der Verwendung dieser Reinigungsmittel.
Schutzhandschuhe sorgen dafür, dass die Haut vor Reinigungslösungen geschützt wird. Dabei sollten die Handschuhe aus allergenarmen Materialien bestehen. Zudem ist ein Hautschutzmittel eine zu empfehlende Maßnahme. Dabei kann ein Hautschutzplan helfen, der genau Auskunft darüber gibt, welche Pflegemittel nach welchen Aktivitäten geeignet sind. Das gilt besonders beim Umgang mit Säuren, Laugen und Lösungsmitteln. Doch schon allein der stetige Kontakt mit Wasser kann den Fett- und Säuremantel der Haut zerstören. Das macht den Weg frei für Schadstoffe und Krankheitserreger, die nun auch in tiefere Schichten der Haut vordringen können. Der sorgsame Umgang mit Putzmitteln und eine gute Prävention sind hier Gold wert.
Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehören fest in jeden Betrieb integriert und werden am besten von einem gut geschulten Sicherheitsbeauftragten realisiert.