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Hüter der Gesundheit

Wenn Sie heute auch nur einen Imbiss eröffnen möchten, müssen Sie eine Prüfung ablegen, in der Sie Ihre Befähigung zum Umgang mit Lebensmitteln nachweisen müssen. Wer erforscht die Grundlagen für solche Vorschriften, wer stellt die Normen zusammen, nach denen solche Vereinbarungen getroffen werden? Sicher gibt es da die Gesundheitsämter, die sich je nach Bundesland unterschiedlich strukturieren und organisieren. Ihnen obliegt die Prüfung der Einhaltung aller unserer „Gesundheitsregeln“.

Ein zentraler Dienst für Hygiene und Gesundheit                       

Aber welche Institution nimmt die nötige Grundlagenforschung vor und trägt letztendlich die Verantwortung für die wissenschaftliche Genauigkeit all jener Forschungsergebnisse? Gerade im Bereich der Gesundheit gibt es in Deutschland eine Einrichtung, die sich seit mehr als 100 Jahren um alle Bereiche öffentlicher Gesundheit kümmert. Selbst die medizinischen Fakultäten aller deutschen Universitäten arbeiten dieser Einrichtung zu. Wenn wir in Deutschland im weltweiten Vergleich einen insgesamt ausgezeichneten Gesundheitszustand in der Bevölkerung haben, liegt es an den Grundlagen, Verordnungen und Empfehlungen, die vom Robert-Koch-Institut ausgehen.

Das Robert-Koch-Institut

Das Institut wurde bereits 1891 gegründet und trägt den Rang eines Bundesinstituts. Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist bundesweit die zentrale Einrichtung für

-       die Krankheitsüberwachung und Krankheitsprävention

-       Anwendungen und Maßnahmen in der biomedizinischen Forschung

-       die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung vor allem der Infektionskrankheiten

Die besondere Herausforderung dieser Arbeit ist dabei die Erstellung von Normen, Standards und Richtlinien, die als Grundlagen für die Gesetzgebung vor allem des Bundesministeriums für Gesundheit dienen. Als Bundesinstitut folgt das RGI dem gesetzlichen Auftrag den Gesetzgeber, die medizinischen Forschungseinrichtungen aber auch die breite Bevölkerung über alle wichtigen Entwicklungen im Bereich gesundheitlicher Gefährdungen und den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu informieren und zu beraten.

Gesunde Richtlinien für Deutschland

Bei dieser Aufgabenfülle ist es eigentlich erstaunlich, dass es insgesamt nur 1100 Personen sind, die im RKI tätig sind. Sie stammen aus 90 verschiedenen Berufen, wobei man davon ausgehen kann, dass es jeweils die Spitzenkräfte ihrer Fachbereiche sind, die hier eine Karriere antreten. In der Realität muss man sich das so vorstellen, dass eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen und Instituten im Auftrag des RKI tätig sind, um die jeweiligen Untersuchungen vorzunehmen. Ein guter Teil der wissenschaftlichen Mitarbeiter kümmert sich um die möglichen Entwicklungen, die sich aus dem derzeitigen Stand der Hygiene, der Gesundheit und ihrer Gefährdungen ergeben. So trifft man hier auf Forscher, die sich mit den Antibiotika-Resistenzen beschäftigen oder mit den Möglichkeiten gesunder zu altern. Mit seiner weltweiten Vernetzung mit vergleichbaren Partner-Instituten kümmert sich das RKI ebenso um die Bekämpfung von Infektionskrankheiten, Epidemien und möglichen Pandemien wie zum Beispiel dem Ebola-Virus. Es versteht sich von selbst, dass das Robert-Koch-Institut in seiner Arbeit nicht auf die finanzielle Unterstützung aus der freien Wirtschaft angewiesen sein darf. Wenn in bestimmten Forschungsrichtungen oder einzelnen Aufträgen eine solche Zusammenarbeit stattfindet, muss sie öffentlich kenntlich gemacht werden.

Praktische Auswirkungen für Hygiene-Artikel und mehr

Die Empfehlungen, die von den Mitarbeitern des RKI ausgearbeitet werden, reichen teilweise bis in die einfachsten praktischen Anwendungen hinein. Um auf unser Beispiel einer antibakteriellen Seife oder eines Desinfektionsmittels zurückzukommen: Wenn ein solches Reinigungsmittel oder eine solche Seife offiziell eingesetzt werden soll, muss sie RKI-gelistet sein. In diese Liste werden nur solche Reinigungsmittel und Hygienereiniger aufgenommen, deren Produktion und Zusammensetzung wissenschaftliche Prüfläufe und die Erfüllung gewisser Auflagen vorweisen kann. Das RKI stößt aber auch deutschlandweite Aktionen an. So läuft bereits seit 2008 die Aktion „Saubere Hände“, mit der Schulen, Kindergärten und sämtliche Pflegeeinrichtungen des Landes an die richtige Händehygiene herangeführt werden. Selbstverständlich existieren Empfehlungen für den Einsatz von Einmalhandschuhen oder zur Verwendung von Papierhandtüchern und anderen Einwegprodukten. Dann kann es natürlich auch nicht verwundern, wenn das RKI sich sogar mit künstlichen Fingernägeln beschäftigt. Nach gründlicher Untersuchung stellt das RKI fest, dass künstliche Fingernägel beim Pflegepersonal nicht nur die Einrissgefahr für Einmalhandschuhe vergrößern, sondern auch die Gefahr der Ansiedelung von Bakterien vergrößern. Das RKI hat zwar als Bundesinstitut nur das Recht Empfehlungen auszusprechen. Doch diese Empfehlungen haben immer einen begründeten Richtliniencharakter. Dementsprechend sind künstliche Fingernägel heute in allen öffentlichen Pflegeinrichtungen nicht zulässig.