NRW wollte als erstes Bundesland die Hygieneampel einführen. Die Verbraucher Deutschlands sprechen sich schon seit langem für mehr Transparenz in der Hygiene aus. Doch am 12. Dezember 2016 stoppte ein Gericht den Modellversuch für die „Hygiene-Ampel“. Wie stehen die Chancen jetzt für ein Kontrollbarometer?
Erfolgreich geklagt
Neun Gastronomen aus Bielefeld und Duisburg haben erfolgreich gegen das Projekt der Verbraucherzentralen geklagt. Laut Gerichtsbeschluss erlaube die derzeitige Rechtslage keine pauschale Weitergabe und Veröffentlichung der Ergebnisse amtlich durchgeführter Hygieneuntersuchungen. Das bezieht sich vor allem auf persönliche Daten wie Name und Anschrift des Gastronomiebetriebs. Dafür fehlt dem Verbraucherinformationsgesetz die rechtliche Grundlage.
Was sagt die Hygiene-Ampel aus?
Eine Ampel an der Ladentür wäre ein großer Erfolg für die Verbraucher und ihren Schutz. Kontrolliert werden Bereiche wie: Personalhygiene, Mitarbeiterschulungen, bauliche Beschaffenheit, lebensmittelrechtliche Zustände und Eigenkontrolluntersuchungen.
Die drei Ampelfarben Grün, Gelb, Rot sollen die Ergebnisse der Hygienekontrolle symbolisieren. Bei 0 bis 36 Risikopunkten wird die Farbe Grün vergeben, das bedeutet keine bis minimale Mängel sind offenkundig geworden. Bei 37 bis 54 Risikopunkten deutet Gelb auf mittelgroße Beanstandungen hin. Und bei einem unzureichenden Ergebnis zwischen 55 und 73 Risikopunkten wird die Farbe Rot vergeben. Letztlich zeigen diese Farben an, wo die Hygieneanforderungen erfüllt oder unzureichend erfüllt wurden.
Auswirkungen auf Gastronomie und Lebensmittelhandwerk
Wobei Rot wirklich für schwerwiegende Mängel steht. In Deutschland gibt es zwar bereits jährlich stattfindende amtliche Lebensmittelkontrollen. Die Ergebnisse bleiben dem Verbraucher letztlich jedoch verborgen. Kritik an der Hygiene-Ampel wird bei der Häufigkeit und Aussagekraft der Kontrollen geübt. Da ein negatives Testergebnis einen direkten wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen nach sich ziehen würde, müsste es auch mehr Chancen geben, sich wieder schnell zu rehabilitieren. Eine zeitlich naheliegende Nachkontrolle ist auch bei dem oft lobend erwähnten dänischen Smiley-System integriert.
Das Hygiene Vorbild Dänemark
Unsere dänischen Nachbarn haben sich für ein Smiley-System entschieden, um den Verbraucher über hygienische Zustände zu informieren. Bereits seit 2001 müssen Restaurants, Kantinen, Imbisse, Schulen, Altenheime und Lebensmittelgeschäfte gut sichtbar über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle informieren. Auch in Dänemark stieß die Idee anfangs auf den Widerstand der Betriebe. Doch letztlich fühlt sich laut Umfragen die Mehrzahl der Kontrollierten fair bewertet.
Wie dieser jahrelange Streit zwischen Verbraucherschützern und Gastwirten in Deutschland weitergeht, bleibt abzuwarten. Das Landwirtschaftsministerium in NRW hält zumindest an der Einführung eines Kontrollbarometer-Transparenzgesetzes im Frühjahr 2017 fest.