Der Gesundheitsschutz muss unbedingt schon präventiv in alle Planungen der Pflege mit einbezogen werden. Dabei sind alle geltenden Gesetze und Empfehlungen miteinzubeziehen. Im Bereich der präventiven Hygiene, das heißt um Infektionen zu vermeiden, sind dies vor allem:
- §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Dort ist die Einhaltung der Infektionshygiene rechtlich festgehalten.
- Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention nach RKI
- TRBA 250: Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Vier verschiedene Schutzstufen geben an, wie hoch die Infektionsgefährdung einer Tätigkeit ist.
Die Lebenserwartung steigt: die Zahl der Pflegebedürftigen auch
Bis zum Jahr 2030 werden ungefähr 800.000 Menschen, die älter als 65 Jahre sind, in Pflegeeinrichtungen untergebracht werden. 2013 gab es deutschlandweit schon 13.030 Pflegeheime. Die Anzahl des Personals in der stationären Pflege nimmt jedoch nicht in dem Maße zu, wie es die Anzahl der zu pflegenden Menschen tut. Da die medizinische Versorgung jedoch vermehrt außerhalb des Krankenhauses stattfindet, wird die Infektionsprävention in externen Bereichen wie der häuslichen Krankenpflege zunehmend wichtig. Ob Langzeitpflege, Altenheime, häusliche Pflege oder betreutes Wohnen: präventive Infektionshygiene ist die Basis allen Arbeitens.
Von der Händehygiene bis zur Schutzkleidung
Die Hygiene in einem Pflegeheim umfasst u.a. folgende Bereiche:
- Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume und Ausstattung
- Reinigung, Desinfektion, Aufbereitung der Instrumente
- Umgang mit Lebensmitteln
- Anforderungen nach IfSG (gesundheitliche Anforderungen an Personal und Bewohner)
- Anforderungen nach der Biostoffverordnung
- Sondermaßnahmen beim Auftreten von Infektionskrankheiten
- Umgang mit Verstorbenen
Das Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen hat zweifellos einen Anteil an der Übertragung von Infektionen. Es gehört zu den Aufgaben des Qualitätsmanagements sicherzustellen, dass ausreichend Möglichkeiten zur Händedesinfektion vorhanden sind. Die Hygiene umfasst das Händewaschen nach Kontakt zu kranken Personen, nach der Benutzung der sanitären Einrichtungen, vor und nach der Zubereitung von Nahrung und dem Hantieren mit Abfall. Die Hände sollten mindestens 2 Minuten lang mit Seife gewaschen werden. Um die Krankheitserreger abzutöten, erfolgt danach die Händedesinfektion mit einer Einwirkungszeit von mindestens 30 Sekunden.
Ebenso muss das Personal über genügend Schutzkleidung verfügen. So minimieren etwa das Tragen von Überkitteln, Handschuhen und einem Mund-Nasen-Schutz die Weiterverbreitung von Krankheitserregern. Pflegegeschirr gilt es nicht manuell zu reinigen, sondern im Sinne der Arbeitserleichterung und des Personalschutzes sollten lieber Reinigungs-Desinfektionsgeräte zum Einsatz kommen. Auch die Bettwäsche in Pflegeheimen wird nicht personenbezogen verwendet und somit bei der Reinigung gemischt. Deshalb empfiehlt es sich, ein desinfizierendes Verfahren zu wählen, das heißt Kochwäsche oder das Waschen bei 60°C und die Benutzung eines desinfizierenden Waschmittels. Verwenden Sie ein VAH-zertifiziertes und vom Robert-Koch-Institut gelistetes Mittel, erzielen Sie das gewünschte Desinfektionsergebnis.
Eine vorbildliche Standardhygiene ist die beste Basis für infektionspräventive Maßnahmen. Dann erfolgt anhand einer Risikoanalyse die Risikobewertung und die Festlegung von Vorkehrungen zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen.