Ambulante Pflege
Menschen können aus den verschiedensten Gründen pflegebedürftig werden. Dazu zählen schwere Erkrankungen genauso wie Unfälle oder mit der steigenden Lebenserwartung häufig auch altersbedingte Einschränkungen. Dabei ziehen viele Menschen die Pflege in der eigenen Wohnung der Pflege in einem Heim vor. Diese häusliche Pflege wird auch als ambulante Pflege bezeichnet. Sie kommt immer dann in Frage, wenn der gesundheitliche Zustand der Patienten keine plötzliche intensivmedizinische Betreuung erwarten lässt. Die ambulante Pflege kann von Familienangehörigen wie auch von speziellen Pflegediensten vorgenommen werden. Die ambulante Pflege bezieht sich auf die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung. Ihre Intensität und tägliche Dauer bzw. Frequenz hängt dabei ebenso von den Handlungsmöglichkeiten der Patienten wie auch von der medizinischen Einschätzung durch den behandelnden Arzt ab. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes der jeweiligen Krankenversicherung entscheidet dann über die Zubilligung der unterschiedlichen, sogenannten Pflegestufen. Deren Einteilung bestimmt je nach Ausmaß der Bedürftigkeit den Grad der Betreuung und die Höhe der finanziellen Zuschüsse der jeweiligen Krankenkasse. Derzeit gibt es in Deutschland fünf unterschiedliche Pflegestufen. Die finanziellen Zuschüsse der Krankenkassen beziehen sich auf Pflegeleistungen ebenso wie auf die Pflegesachleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Rollatoren oder andere Gehhilfen. In jeder ambulanten Pflege fallen auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel an. Gerade für die Betreuung bettlägeriger Patienten fallen viele Papier-Hygieneartikel und Einwegprodukte an. Dazu gehören unter anderem
- Mundschutz
- Bettschutzunterlagen
- Waschhandschuhe
- Abdeckrollen