Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB **
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Wiederbefüllbar

Behälter wie vor allem Getränkeflaschen, Seifenspender oder Feuerlöscher, gelten als wiederbefüllbar, wenn sich ihr Inhalt nach der Entleerung durch einen gleichartigen neuen Inhalt ersetzen lässt. Wiederbefüllbarkeit gilt als ein wichtiges Kriterium für umweltschonendes Verhalten beziehungsweise Nachhaltigkeit in der Produktion und im Vertrieb, da sich hiermit Probleme der Entsorgung und des Rohstoffverbrauchs bei der Behälterproduktion verringern lassen.