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Die Hygiene-Ampel ist Geschichte

Kommt jetzt der „Hygiene-Führerschein“?

Nachdem im Frühling in Nordrhein-Westfalen die Hygiene-Ampel für gastronomische Betriebe eingeführt wurde, wollten die Stimmen nicht verstummen, die sich vehement gegen dieses Kontrollinstrument aussprachen. Sie erinnern sich, die Hygiene-Ampel war als plakatives Signal für alle Gäste und Kunden gastronomischer Einrichtungen gedacht, wie gut es um die Einhaltung der hygienischen Vorschriften in dem jeweiligen Betrieb bestellt war. Die Hygiene-Ampel zeigte als Aushang in den Betriebsräumen mit den Farben Rot, Gelb und Grün deutlich an, mit welchem Prozentsatz der Gastronom bei den letzten Prüfungen durch die Behörde die Auflagen erfüllt hatte. Dabei ging es unter anderem um

-       Genaue Kenntnis, Kontrolle und Dokumentation der Risikopunkte laut HACCP

-       Richtiger Einsatz der Reinigungsmittel, Hygienereiniger, Papier-Hygieneartikel etc.

-       Entsprechender Umgang mit Lebensmitteln vom Empfang bis zum Verzehr

Neben der Kritik an dem Charakter eines Prangers, an den Gastronomen durch die Hygieneampel gestellt werden könnten, ging es den Gegnern der Hygiene-Ampel vor allem um den großen Anteil der Dokumentationspflichten im Punktesystem. Es wurde argumentiert, dass die tatsächlich gelebte Hygiene in einer Gaststätte ja nur recht wenig mit einer lückenlosen und sehr zeitaufwendigen Dokumentation zu tun hätte.

Hygiene-Führerschein für den Gastronomiebedarf

Zwar hatten sich in den Pilotprojekten in verschiedenen Großstädten einige Verbesserungen bei den Überprüfungen durch die Ämter ergeben, aber diese Fortschritte reichten offenbar für die Kritiker nicht aus.  Nach dem kürzlich erfolgten Wechsel der Koalitionsregierung ist die Abschaffung der Hygiene-Ampel denn schon auch beschlossen worden. Da aber anscheinend das öffentliche Interesse an einer Art Nachweis der Einhaltung der Hygiene-Vorschriften nach wie vor besteht, sucht man jetzt nach einem neuen Instrument. Der jüngste Vorschlag aus der regierenden Koalition bezieht sich auf die verpflichtende Ablegung eines „Hygiene-Führerscheins“ für alle Gastronomen.

Dieser Hygiene-Führerschein war in NRW schon länger angeboten worden, allerdings als eher private Schulung für gastronomische Mitarbeiter. Mit Hilfe des Führerscheins sollte der Nachweis erbracht werden, dass die Mitarbeiter sich in allen Fragen der Hygiene und Reinigungsmittel für den Gastronomiebedarf  auskennen. Wenn sich der neue Vorschlag politisch durchsetzt, müssen sich die Gastronomen in NRW wohl auf diverse Prüfungen vorbereiten. Es darf aber sicher angenommen werden, dass die Dokumentationspflichten dadurch nicht eingeschränkt werden.

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