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Speiseeis-Verordnung

Die deutsche Speiseeis-Verordnung existiert bereits seit 1933. Die Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches wurden 1993 festgeschrieben. Sie enthalten die genaue Aufschlüsselung der Arten von Speiseeis wie Fruchteis, Eiskrem oder Milcheis. Ebenso findet sich die explizite Angabe der Anteile von Frucht, Milch, Milchfett etc., welche die entsprechende Sorte Eis enthält.

Die Anpassung an das geltende EU-Recht erfolgte 1998. Seither ist es erlaubt, im Speiseeis alle Zutaten zu verwenden, die auch sonst für Lebensmittel zugelassen sind. Das Speiseeis an Eisdielen muss sich in der Herstellung, Lagerung und dem Verkauf nach der Speiseeisverordnung und den europäischen Standards richten. Doch reicht eine anstandslose Herstellung des Eis längst nicht aus. Die Lagerung in einem hygienisch einwandfreien Umfeld bei ausreichend geringer Temperatur (mind. -18°C) ist nur ein zu beachtender Punkt von vielen.

Tipps für den Eisverkauf

Personalhygiene und Lebensmittelhygiene sind speziell beim Verkauf von Eis strengstens einzuhalten. Die Verwendung sauberer Schürzen und Geschirrtücher sind ein erstes Indiz für jeden Kunden, wie genau es der Eisverkäufer mit der Hygiene nimmt. Das Wasser im Behälter, in dem der Eisportionierer ausgewaschen wird, sollte häufig gewechselt werden und immer klar sein. Am besten werden alle Utensilien unter fließendem Wasser gereinigt, das minimiert die Gefahr der Bakterien- und Keimvermehrung.

In unserer Infografik zum Thema „Hygiene im Eisverkauf“ erfahren Sie 9 wichtige Tipps, an die Sie als Verkäufer von Eis denken müssen.

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