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Lebensmittel


Alle  Stoffe, die dem menschlichen Körper als Nahrungsmittel dienen, einschließlich des Wassers, werden als Lebensmittel bezeichnet. Dazu gehören laut Rechtsverordnung auch die Genussmittel mit der Ausnahme von Tabak. Zu den Lebensmitteln gehören ebenfalls alle Stoffe, die in der Bearbeitung den Lebensmitteln zugesetzt werden. Nicht als Lebensmittel gelten Futterstoffe für Tiere, Arzneimittel, Betäubungsmittel oder auch Pflanzen vor der Ernte. Den Umgang mit Lebensmitteln regelt in Deutschland das Lebensmittelrecht.