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Medizinproduktgesetz (MPG)


In Deutschland werden mit diesem Gesetz die in der Europäischen Union geltenden Normen und Verordnungen für Medizinprodukte umgesetzt. Das MPG regelt vor allem die Begrifflichkeit Medizinprodukt und die Abgrenzung von Arzneimitteln, Kosmetika und Transplantaten aus menschlichem Gewebe. Ein Medizinprodukt ist dementsprechend ein Gegenstand oder eine Gerätschaft, die auf physikalischem Wege menschliche Verletzungen, Behinderungen oder Krankheiten diagnostiziert, therapiert, kompensiert oder verhütet. Zu dieser Liste gehört auch die Empfängnisregelung. Trotz vieler einschränkender und beschreibender Verordnungen steht es einem Hersteller grundsätzlich frei, ein von ihm erzeugtes Produkt per Beschreibung oder Werbung als Medizinprodukt zu kennzeichnen und europaweit zu vertreiben. Spezielle Überwachungsbehörden kontrollieren Wirksamkeit und mögliche Risiken von Medizinprodukten. Darunter fallen insbesondere die sogenannten aktiven Medizinprodukte, also Gerätschaften, deren Einsatz von einer externen Energiequelle wie einem Stromanschluss abhängig ist.