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Medizinprodukte


Gegenstände, Stoffe und Gerätschaften sowie deren Software gelten als Medizinprodukte, wenn sie zur Behandlung, Erkennung, Vorbeugung, Überwachung und Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen eingesetzt werden. Medizinprodukte werden im Medizinproduktegesetz (MPG) scharf von den Arzneimitteln abgegrenzt. Ihre Anwendung darf keine pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkungen hervorrufen, sondern wirkt meist auf physikalischer Grundlage. Zur Liste möglicher Medizinprodukte gehören also Gehhilfen und Verbandsmaterial ebenso wie komplexe medizinische Apparate. Als aktive Medizinprodukte werden Geräte bezeichnet, die zu ihrer Funktion eine externe Strom- oder andere Energiequelle benötigen. Nicht zu den Medizinprodukten gehören Kosmetika, menschliches Blut oder Transplantate menschlichen Ursprungs.