Was tun gegen den Schimmelpilz?
In vielen Hygiene-Anweisungen und Betriebsvorschriften finden sich Hinweise auf die notwendige Bekämpfung von Schimmel und seinen Ursachen. Generell gibt es jedoch keine Regeln in Bezug auf Mess- oder Grenzwerte. Das liegt unter anderem daran, dass gesundheitliche Reaktionen aufgrund eines möglichen Schimmelbefalls individuell höchst unterschiedlich ausfallen. Sicher ist aber, dass Schimmel in vielen Formen gesundheitsgefährdend sein kann. In jedem Betrieb wie auch in jedem Privathaushalt sollte auf die Anzeichen wie Tauwasserbildung für einen Schimmelbefall an der Wand, in Ecken und Zwischenräumen geachtet werden. So können rechtzeitig entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Je schneller die Quelle und ihre Ursache identifiziert werden, desto weniger aufwendig wird im Allgemeinen die Bekämpfung ausfallen und die Schimmelpilz-Schäden können gering gehalten werden.
Reinigungsmittel oder doch besser Alkohol?
Schimmel bildet sich hauptsächlich in feuchten Umgebungen. Das können die Ecken in Fenstern und Duschkabinen sein oder auch Wände, an denen sich durch größere Temperaturunterschiede Kondenswasser bildet. Manchmal wächst der Schimmel auch hinter Schränken, die so dicht an der Wand stehen, dass die Luft dahinter nicht zirkulieren kann. Damit ist auch schon die wirksamste Abwehr gegen die Sporen gefunden. Mit regelmäßiger Lüftung, vor allem im Winter kann die Feuchtigkeit gut verdunsten und bietet keinen Nährboden. Schimmel lässt sich üblicherweise an den schwärzlichen Verfärbungen erkennen. Sind die Flecken klein, dann reicht meist eine Behandlung mit Haushaltsalkohol oder Spiritus, um das Problem loszuwerden. Der Alkohol verdunstet schnell und hinterlässt normalerweise keine Flecken. Das häufig gepriesene Haushaltsmittel Essig dagegen erreicht manchmal das Gegenteil. Genau wie beim Natron (Backpulver) werden die sauren Wirkstoffe im Essigreiniger oder der Essigessenz vom Putz in der Mauer neutralisiert. Die enthaltenen organischen Bestandteile können dann den Befall sogar verstärken.
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Häufig reicht schon gezieltes Lüften
Für den Umgang mit Schimmel gilt immer, dass man zunächst die Ursache finden und beseitigen sollte, bevor man sich an die Entfernung der offensichtlichen Spuren des Schimmelbefalls macht. Oft reicht die Einführung einer neuen Regel im Haushalt, zum Beispiel das nach dem Duschen & Baden stoßgelüftet wird - auch in der kalten Jahreszeit. Wenn es sich allerdings um eine schlecht gedämmte Außenwand oder die fest eingebaute Schrankwand handelt, kann sich der Aufwand wesentlich erhöhen. Daher wird auch dazu geraten, bei einer nicht identifizierbaren Quelle immer einen Fachmann und oder den Reinigungsdienstleister hinzuzuziehen, bevor man womöglich zu den falschen Maßnahmen greift. Der Schimmel oder auch Hausschwamm genannte Befall ist nur zu einem geringen Teil sichtbar. Wenn er bereits in den Putz eingedrungen ist, stehen größere, manchmal sogar bauliche Maßnahmen an. Wenn der Schimmelbefall nach der Entfernung und zum Beispiel gründlichem Lüften dennoch immer wiederkehrt, ist ebenfalls fachmännische Hilfe nötig.
Hier hilft u.a. ein staatlich geprüfter Desinfektor mit der Ausbildung „Zertifizierter Schimmelsanierer gemäß ISO EN 17024“. Dieser würde einige Messungen durchführen und im Anschluss dem Auftraggeber sinnvolle Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung vorschlagen.
Der Fachmann weiß Rat
Je nach Sachlage kann der Fachmann den unterschiedlichen Feuchtigkeitsgehalt der Luft messen. Dazu wird auch ein Infrarotscanner eingesetzt, um besonders kalte Mauer- oder Wandteile zu entdecken, die gefährdet sind. In Betrieben, die mit Lebensmitteln arbeiten, können auch Luftproben entnommen werden, um die Verteilungsdichte der Sporen zu messen. Nach genauer Analyse wird dann ein Maßnahmenkatalog entwickelt. Dieser kann vom Einbau einer Entlüftungsanlage bis hin zur Entfernung des Putzes reichen. Manchmal hilft auch schon eine ganz simple Maßnahme, wenn z.B. in Häusern unbenutzte Räume nicht geheizt werden. Dann sollte die Einhaltung einer Mindesttemperatur für Abhilfe sorgen. Das gilt vor allem in Mietswohnungen. Im Allgemeinen ist der Besitzer für die Bekämpfung der Ursachen zuständig und muss dafür aufkommen. Diese Verantwortung kann sich auch auf den Mieter legen, wenn er zum Beispiel wegen langer Abwesenheit seiner Heizpflicht nicht nachgekommen ist. Die Ursachen für das Auftreten des Hausschwamms im größeren Umfang liegen manchmal in alten, unentdeckten Wasserschäden oder bei Neubauten auch in einer zu kurzen Austrocknungsphase des Rohbaus. Das wird im Normallfall durch einen Gutachter festgestellt.