Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB **

Sauberkeit in Betrieben

Hygienevorschriften in Firmen

Wer sich heute mit der Gründung einer Firma oder eines Betriebes beschäftigt, muss sich wahrlich mit einer Vielzahl an Punkten beschäftigen. Neben dem Businessplan für die Bank und der Einstellung fähiger Mitarbeiter benötigt man natürlich auch noch einen Geschäftssitz, ein Büro oder eine Werkstatt. Wenn man sich nicht gerade im gastronomischen Bereich oder mit einer Pflegeeinrichtung selbständig machen will, denkt der frischgebackene Unternehmer vermutlich erst sehr spät an die Aufstellung eines eigenen Hygieneplans. Dabei trägt jeder Unternehmer oder Geschäftsführer hier die volle Verantwortung. Es reicht wirklich nicht aus, eine Reinigungsfachkraft kommen zu lassen und ihr die besten Allzweckreiniger in die Hand zu geben. Je nach Betriebsart und Branche gelten unterschiedliche Vorschriften für die Hygiene. Am bekanntesten und am strengsten sind wie schon erwähnt die Vorschriften für Betriebe, die sich mit der Krankenpflege oder der Erzeugung und dem Angebot von Lebensmitteln beschäftigen. Dennoch gelten Hygiene-Regeln und Vorschriften ebenso für Büros.

Personalhygiene

Unterschieden wird zwischen der Personalhygiene und der Betriebshygiene. In der Personalhygiene geht es um die Reinlichkeit der Mitarbeiter selbst. Hierzu gehört ebenfalls die Sauberkeit und Wäsche der Arbeitskleidung, sofern der Arbeitgeber eine solche stellt. Die Regelungen zum Händewaschen mit Seife oder Hygienikum wie auch das Verhalten in den Sanitärräumen sollten sich zumindest in der Betriebsvereinbarung finden, die jeder Mitarbeiter zu unterschreiben hat. Der Unternehmer ist jedenfalls verpflichtet, seinen Mitarbeitern die Einhaltung aller Vorschriften so leicht wie möglich zu machen. So sind Spender für Seifen und Papierhandtücher in den Sanitärräumen selbstverständlich. In vielen Betrieben gelten auch Regelungen und Vereinbarungen für den Fall ansteckender Krankheiten. Falls im Betrieb auch nur für die Selbstversorgung Lebensmittel gelagert und zubereitet werden, greifen weiterführende Vorschriften, die ausgehängt und verpflichtend vereinbart werden müssen.

Betriebshygiene

Noch umfassender sind die Vorschriften für die Aufrechterhaltung der Betriebshygiene. Hier dreht es sich um Hygienepläne und zumindest um Reinigungspläne, die eingehalten werden müssen. Darunter fallen

-       Die tägliche Grundreinigung von Waschräumen und Küchen

-       Gesonderte Reinigungsregeln für Kühlschränke und Arbeitsflächen

-       Die regelmäßige Unterhaltsreinigung aller Betriebsräume

-       Die Bereitstellung aller Reinigungsmittel

-       Die Ausgabe von Reinigungszubehör wie Einmalhandschuhe oder Haushaltshandschuhe

-       Eine höhere Frequenz in der Reinigung von häufig berührten Oberflächen

-       Unterscheidungen zwischen Sanitärräumen für Besucher und Mitarbeiter

-       Das tägliche Entleeren und Säubern der Mülleimer

-       Die Ausstattung aller Räume mit entsprechenden Hinweisschildern

Das Reinigungsprotokoll

Jeder Unternehmer wird daher einen Reinigungsbeauftragten ernennen, der sich um alle Abläufe kümmert. Dazu gehört am besten die Aufstellung eines Reinigungsprotokolls für den gesamten Betrieb, das sich dann in einzelne Protokolle für jeden Raum aufteilt. Hier findet die Reinigungskraft eine Beschreibung der jeweiligen Reinigungsintervalle, die Liste der benötigten Reinigungsmittel und auch Anweisungen, wie die Arbeiten durchzuführen sind. Wichtig ist jedenfalls die Bestätigung der durchgeführten Arbeiten per Unterschrift. Diese Listen sollten gut aufgehoben werden, da sie als Beleg dienen können. Tatsächlich führt das Gesundheitsamt auch Kontrollen in Betrieben durch, die keinen Bezug zur Pflege oder Lebensmittelversorgung haben. Aber auch ohne generelle Vorschriften oder gesetzliche Regelungen dient die Aufrechterhaltung der allgemeinen Hygiene einem wichtigen Zweck. Wenn sich die Zahl der Krankheitstage in einer Firma allein durch eine gründliche Reinigung der Hände und der häufig berührten Oberflächen und Türklinken auch nur um ein Drittel verringern lässt, hat der Unternehmer viel gewonnen.