Sicherheit am Arbeitsplatz
Alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen oder anderen gesundheitlichen Schädigungen oder Beeinträchtigungen bei der Arbeit dienen der Sicherheit am Arbeitsplatz oder auch Arbeitsschutz genannt. Zum Arbeitsschutz zählt auch die Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen. Europaweit ist die Sicherheit am Arbeitsplatz generell durch eine Rahmenrichtlinie geregelt. Diese erhebt aber nur Mindestanforderungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zwischen den Partnerländern. In Deutschland werden die Anforderungen an den Arbeitsschutz von zwei Seiten aus geregelt und überwacht. Von gesetzlicher Seite her unterliegt der Arbeitsschutz den Behörden der Länder wie zum Beispiel dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Amt für Arbeitsschutz. Zum zweiten überwachen die Träger der Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften die Einhaltung der Richtlinien. Generell sind Arbeitgeber jeder Art verpflichtet die Einhaltung der Vorschriften zu beachten und zwar auch für Arbeitnehmer jeglicher Art, so also auch für Praktikanten, Werkstudenten und Leiharbeiter.