Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB **
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Hygieneberater

Die gesetzlichen und branchentypischen Vorschriften und Verordnungen zur Aufrechterhaltung der Hygiene im Gesundheitswesen, in Lebensmittelbetrieben und anderswo bilden eine für Nichtfachleute komplexe Sammlung von Regelwerken, die allgemeingültig, das heißt häufig sehr theoretisch verfasst worden sind. Der Hygieneberater unterstützt Einrichtungen und Betriebe dabei, die Anwendung dieser Regeln für den praktischen Betrieb auszulegen, durchzuführen und zu kontrollieren. Dabei kann es um fallbezogene Dienstleistungen wie Untersuchungen zur Wasserreinheit gehen wie auch um prozessbegleitende Beratung wie die Umsetzung von Eigenkontrollsystemen im Lebensmittelbetrieb. Als gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnung kann die Hygieneberatung von Personen unterschiedlicher Ausbildung und Erfahrung vorgenommen werden. Meist wird diese Dienstleistung von Firmen angeboten, in denen berufserfahrene Hygieniker, Hygienefachkräfte und Mediziner tätig sind.