Lebensmittelecht
Als lebensmittelecht gilt ein Behälter oder eine Verpackung und die auf ihnen verwendeten Drucke und Schriften, wenn durch sie die geschmacklichen, geruchlichen und weiteren chemischen und optischen Eigenschaften des enthaltenen Lebensmittels nicht berührt und verändert werden. Der Begriff wird hauptsächlich in der Lebensmittelchemie und der Verpackungsindustrie verwendet. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz schreibt Bedingungen vor, aus denen ein Anforderungskatalog für die Eigenschaft „lebensmittelecht“ zusammengestellt worden ist. Dazu gehört unter anderem, dass die verwendeten Farben nicht mit dem Lebensmittel in Berührung kommen und bei dennoch auftretendem Kontakt keinerlei Substanzen an das Lebensmittel abgeben.