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Lebensmittelgesetz

Lebensmittelgesetze sollen einerseits die Versorgung und den Schutz der Bevölkerung vor allem auch im Krisenfall sichern, dienen aber andererseits auch der Regelung des Wettbewerbs. Deutschland unterliegt wie alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union EU-weiten Regelungen und Verordnungen für den Umgang mit Lebensmitteln. Dazu gehören vor allem Bestandteile des Gesundheits- und des Verbraucherschutzes. EU-weit geregelt sind zum Beispiel die Hygienevorschriften, die Qualitätssicherungsvorschriften und speziell die amtliche Überwachung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs. In Deutschland wird die auf das Inland bezogene Gesetzgebung durch zwei Bundesministerien durchgeführt. Es sind dies das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Gesundheit und Sozialordnung. Die entsprechende Sammlung von Gesetzen, Regeln und Verordnungen heißt seit einer Neuauflage von 2005 „Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch“ (LFGB). Hierin finden sich alle Verordnungen, die vom Europäischen Recht nicht erfasst werden, beziehungsweise Verordnungen, die die Durchführung Europäischer Rechtvorschriften im Inland regeln. Dabei unterliegt die generelle Lebensmittelkontrolle der Hoheit der Bundesländer.